§ 344 ff ASVG (Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Einzelvertrag, Paritätische Schiedskommission in jedem Land Entscheidung mit Bescheid innerhalb von 6 Monaten; Übergang der Zuständigkeit über schriftliches Verlangen bei Entscheidungsfristüberschreitung oder bei Nichtzustandekommens eines Beschlusses wegen Stimmengleichheit bzw Berufungsmöglichkeit an Landesberufungskommission)