§ 2 Abs 1 V Wr LReg betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wr NationalparkV), LGBl 1996/50 (in der Anlage dunkelgrün gefärbte Flächen; Erklärung zu Naturzonen; Abgrenzung der Flächen; Erklärung zu Naturzonen; Abgrenzung der Flächen nur auf Plan in Maßstab 1 25 000 widerspricht dem Rechtsstaatsgebot)