Verletzung im Recht auf ein Verf vor einem unabhängigen und unparteilichen Tribunal durch Beteiligung eines Kommissionsmitgliedes, das bereits am Zustande kommen der Vereinbarung mitgewirkt hatte, an Entscheidung über ärztl Honorarforderungen.
VfGH 25.09.2000, B 313/98; 11.10.2000, B 224/00,