Keine Verletzung (Bescheid)
VfGH 05.12.2000, B 1813/97
Keine Verletzung durch Anwendung eines Gesamtvertrages in einer durch Gemeinschaftsrecht modifizierten Form im Rahmen einer Abw eines A der Tir Ärztekammer auf Feststellung des Nichtbestehens einer Verpflichtung der Tir Vertragsärzte zur Behandlung von EWR-Ausländern nach Best der Honorarordnung betr vertragl festgesetzter Kassentarife. Zulässigkeit des Eingriffes in privatrechtl Verträge durch Hoheitsakt.