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VfGH 4. 10. 2000, G 71/00 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2002/624ZfV 2002, 273

Verletzung (Gesetz)

VfGH 04.10.2000, G 71/00

Keine sachl Rechtfertigung für Ausschluss männlicher Personen von Betriebshilfe bzw Wochengeld und Teilzeitbeihilfe durch §§ 102 Abs 5 und 102b Abs 1 GSVG iFd 22. GSVG-Nov.

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