Verletzung (Bescheid)
VfGH 28.09.2000, B 1536/98
Keine Zuständigkeit der SchiedsKomm zur E über die Höhe der von der bf AUVA an die Stadt Wien als Rechtsträger des AKH für die ambulante Behandlung Arbeitsunfallverletzter zu entrichtenden Gebühren.
Verletzung (Bescheid)
VfGH 28.09.2000, B 1536/98
Keine Zuständigkeit der SchiedsKomm zur E über die Höhe der von der bf AUVA an die Stadt Wien als Rechtsträger des AKH für die ambulante Behandlung Arbeitsunfallverletzter zu entrichtenden Gebühren.