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VfGH 30. 11. 2000, B 1229/99 (ERWERBSAUSÜBUNGSFREIHEIT)

JudikaturERWERBSAUSÜBUNGSFREIHEITZfV 2002/612ZfV 2002, 272

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 30.11.2000, B 1229/99

Einschränkung auf 2 Berufssitze für Ärzte durch § 45 Abs 3 ÄrzteG; adäquat und geeignet zur Erreichung des Zieles der flächendeckenden, qualifizierten (fach-)ärztlichen Versorgung der Bevölkerung.

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