Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 30.11.2000, B 1229/99
Einschränkung auf 2 Berufssitze für Ärzte durch § 45 Abs 3 ÄrzteG; adäquat und geeignet zur Erreichung des Zieles der flächendeckenden, qualifizierten (fach-)ärztlichen Versorgung der Bevölkerung.
Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 30.11.2000, B 1229/99
Einschränkung auf 2 Berufssitze für Ärzte durch § 45 Abs 3 ÄrzteG; adäquat und geeignet zur Erreichung des Zieles der flächendeckenden, qualifizierten (fach-)ärztlichen Versorgung der Bevölkerung.