Art 31 Wr Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (Immunität)
Art 32 Wr Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (ebenso)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Prozessvoraussetzungen, Verletzung der Entscheidungspflicht durch oberste Behörde, keine)