§ 13 Abs 3 AVG (Anbringen, Mängel; Fehlen einer notwendigen Einreichunterlage; nicht ausdrücklich im Materiengesetz aufgezählte Unterlage, der Art nach von der Umschreibung im Materiengesetz erfasst; Einordenbarkeit der Anlage als Kriterium, Auftrag zur Beibringung eines Gutachtens)
§ 8 Krnt BauO 1992 (Bauansuchen; beizubringende Pläne, Beschreibungen und Berechnungen; Gutachten zur Beurteilung einer Reinigungsanlage)