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VwGH 21. 9. 2000, 97/06/0048 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2002/554ZfV 2002, 254

Art 15 Abs 5 B-VG (Vollziehung in Bausachen, bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen; mittelbare Bundesverwaltung; „Damenstift“ in Innsbruck; eigenständiges Gebäude, Beurteilung der Nutzung des einzelnen Gebäudes, nicht der Hofburg als Gesamtkomplex; überwiegende Vermietung an Private)

VwGH 21.09.2000, 97/06/0048

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