§ 20 Abs 2 StVO (Fahrgeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet; Lasermessung, taugliches Mittel zur Geschwindigkeitsmessung, Vertrauen auf forderungsgemäße Messung durch geschultes Sicherheitsorgan; Messung innerhalb weniger Sekunden möglich)
§ 51e VStG (öffentlich mündliche Verhandlung, Durchführungspflicht; Ausnahmefälle, hier keine; Sachverständigenbeweis, keine fortgesetzte Verhandlung, Darlegung der Relevanz, keine)