§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung; „Inbetriebnahme“, Begriff, Einnahme des Fahrersitzes bei laufendem Motor)
§ 99 Abs 1 lit b StVO (Strafbestimmung, Verweigerung der Atemluftuntersuchung, Strafbarkeit, Voraussetzungen)