§ 25 Abs 2 AlVG (Arbeitslosengeld, Rückforderung; Notstandshilfe, Einstellung; selbstständige Erwerbstätigkeit; Nachweis der Entgeltlichkeit; Mitwirkungspflicht)
VwGH 18.10.2000, 2000/08/0138
In den BeschwFällen hat die bel Beh die Leistungsbezüge des Bf für den gesamten Zeitraum v 1. 10. 1998 bis 30. 6. 1999 (und nicht nur für zwei Wochen) gestützt auf die Rechtsvermutung des ersten Satzes des § 25 Abs 2 AlVG und ohne Prüfung iSd §§ 24 und 25 Abs 1 AlVG zurückgefordert und - ebenso ohne weitere Prüfung des tatsächl Einkommens, welches der Bf aus der behaupteten selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt - die Notstandshilfe ab 1. 7. 1999 eingestellt.