§ 12 AlVG (Arbeitslosigkeit; politische Tätigkeit als Bezirksrat; Politikereinkünfte; Erwerbstätigkeit)
VwGH 15.11.2000, 2000/08/0133
Die Tätigkeit eines BezRates ist - wie sich aus den einschlägigen Best der WrStV zweifelsfrei ergibt - Ausübung eines polit Mandates und daher weder eine selbstständige noch eine unselbstständige Erwerbstätigkeit iSd § 12 AlVG. Ob die Ausübung einer solchen Tätigkeit Arbeitslosigkeit ausschließt, hängt daher davon ab, ob diese Tätigkeit in ihrer Wertigkeit einer Erwerbszwecken (dh der fortlaufenden Schaffung von Einkünften in Geld oder Güterform) dienenden Tätigkeit iSd § 12 Abs 1 AlVG entspricht, wie dies im Falle der Abg zum NR im Erk v 30.09.1994, SlgNr 14.130/A, der Fall gewesen ist.