§ 14 GSVG (Formalversicherung; unbeanstandete Annahme von Beiträgen; Exekutionsantrag; freiwillige Erfüllung einer Verpflichtung)
VwGH 18.10.2000, 98/08/0323
Der Bf wendet sich gegen die Annahme der bel Beh, die mitbeteiligte Partei habe die Beiträge unbeanstandet angenommen. Er macht geltend, die mitbeteiligte Partei habe einen ExekutionsA gestellt. Aus diesem Grunde könne nicht angenommen werden, dass die Beiträge freiwillig bezahlt worden seien. Es könne von einem ordentl Geschäftsmann nicht erwartet werden, dass er, wenn bereits einmal ein ExekutionsA gestellt worden sei, neuerl darauf warte, dass wiederum gerichtl Exekution geführt werde.