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VwGH 15. 11. 2000, 98/08/0039 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/529ZfV 2002, 246

§ 308 Abs 1 und 2 ASVG (Dienstverhältnis, pensionsversicherungsfreies, pensionsversicherungspflichtiges; Aufnahme; Änderung der dienstlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung; erworbene Versicherungszeiten)

VwGH 15.11.2000, 98/08/0039

Nach § 308 Abs 1 ASVG kommt es nicht auf eine Änderung der dienst- oder sozialversicherungsrechtl Beurteilung einer im oder neben dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis iSd § 308 Abs 2 ASVG ausgeübten Tätigkeit, sondern nur auf die Aufnahme in ein solches pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis an. Die Geltungsanordnung des § 8 Abs 2 des BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen ist nicht als eine solche Aufnahme zu werten oder ihr gleichzusetzen. Insb wird durch diese Anordnung kein zweites - weiteres - Dienstverhältnis begründet, weil das G den remunerierten Lehraufträgen die Qualität von Dienstverhältnisses ausdrückl abspricht. Daher besteht auch für die von der Bfin vertretene Analogie kein Raum.

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