§ 46 Abs 1 AlVG (örtlich zuständige regionale Geschäftsstelle; Widerruf der Zuerkennung; Rückforderung; inländischer Wohnsitz)
VwGH 15.11.2000, 96/08/0189
Der VwGH vertritt die Ansicht, dass im Falle der tatsächl gegebenen örtl Unzuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle, die den A auf Gewährung der Leistung (iSd § 47 Abs 1 AlVG formlos) stattgebend erledigt hat, aufgrund örtl Zuständigkeit einer anderen regionalen Geschäftsstelle des AMS zwar eine Zuständigkeit der vom ASt in Anspruch genommenen Beh zum Widerruf der Zuerkennung der Leistung gegeben wäre, sich dies auf die Rückforderung aber nicht übertragen ließe.