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VwGH 15. 11. 2000, 96/08/0013 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2002/515ZfV 2002, 241

§ 37 AlVG (Fortbezug der Notstandshilfe, geringfügige Überschreitung der Drei-Jahres-Frist)

§ 37 AVG (Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes; Durchführung eines sorgfältigen Ermittlungsverfahrens)

VwGH 15.11.2000, 96/08/0013

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