Art 6 Abs 1 MRK (Recht auf ein faires Verfahren, unabhängiges und unparteiisches Gericht; Unanwendbarkeit auf Beamte mit Befugnissen öffentlich-rechtlichen Charakters, Rechnungshofprüfer)
§ 56 Abs 2 BDG (Nebenbeschäftigung, Unerlaubtheit; auch bei Suspendierung; Verhältnis zu Art 126 B-VG)