§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Gründe; schwer wiegende Verstöße gegen die im Zusammenhang mit betreffendem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften; Tatbestandserfüllung auch durch Vielzahl geringfügiger Verstöße; 15 bzw 12 Übertretungen der Sperrstundenverordnung, maßgebende Differenzierung, keine; Zukunftsprognose mit Beurteilung des Persönlichkeitsbildes, keine)
VwGH 13.12.2000, 2000/04/0180