§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachsicht, Voraussetzungen; hinreichende tatsächliche Befähigung; notwendige Feststellung der zu erbringenden Leistungen; eventuell Sachverständigenbeweis; informative Befragung nur zu hinreichender tatsächlicher - nicht zu voller - Befähigung)
VwGH 13.12.2000, 2000/04/0109