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VwGH 24. 1. 2001, 2000/04/0083 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2002/492ZfV 2002, 435

§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, Auflagenvorschreibung; Anordnung näher bezeichneten Ort „zumindest feuerhemmend abzuschließen“; zwingende Zielverwirklichung nur nach ÖNORM B 3850, keine)

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