§ 10 Abs 2 Z 1 FrG (ausreichende eigene Unterhaltsmittel; „Kost und Logis“; Unterhaltsverzicht in Scheidungsvergleich; Ausweisung; Interessensabwägung)
VwGH 21.09.2000, 2000/18/0048
Der Bf bestreitet nicht, keiner Beschäftigung nachzugehen und über kein eigenes Einkommen zu verfügen.