§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Kamerun, Behandlung Oppositioneller im Entscheidungszeitpunkt, Heranziehung aktueller Länderberichte)
VwGH 11.10.2000, 2000/01/0154
Die bel Beh als SpezialBeh für das Asylwesen ist - unabhängig von vom Asylwerber vorgelegten Beweismitteln - von sich aus verpflichtet, jeweils aktuelle Beweismittel der Feststellung des maßgebl Sachverhaltes zugrunde zu legen. Im ggstdl Fall bedeutet der Umstand, dass die bel Beh keine konkreten Berichte über den Zeitraum Ende März/Anfang April 1999 eingeholt hat, dass nicht schlüssig davon ausgegangen werden durfte, das behauptete Ereignis des vom Sekretär der SDF vorzeitig einberufenen illegalen Parteitages habe nicht stattgefunden.