§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der FlKonv; Aufklärungspflicht im Rahmen einer Verhandlung bei Angabe zweier verschiedener Identitäten)
§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der FlKonv; Aufklärungspflicht im Rahmen einer Verhandlung bei Angabe zweier verschiedener Identitäten)