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VwGH 21. 9. 2000, 98/20/0569 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2002/457ZfV 2002, 218

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Sierra Leone, Rebellentätigkeit für RUF, behauptete Verfolgung durch „Militär des Kabbah“)

VwGH 21.09.2000, 98/20/0569

VerfMangel wegen Nichtdurchführung einer mündl Verh und unnachvollziehbarer Begr der Unglaubwürdigkeit des Asylvorbringens. Die AlternativBegr, die Angaben des Bf (StA Sierra Leone) zu seiner „Desertion“ seien asylrechtl nicht relevant, weil er einerseits nach seinen Angaben von den „Rebellen“ zwangsrekrutiert worden sei, somit eine Bestrafung wegen Desertion von den Regierungstruppen nicht in Betracht komme, andererseits die „Rebellen der RUF“ nicht mehr die Macht in Sierra Leone inne hätten, weshalb er keine Sanktionen durch diese zu befürchten hätte, übersehen, dass der Bf seine Furcht vor Verfolgung iW darauf gestützt hatte, er wäre als Mitglied der „RUF-Rebellen“ einer relevanten Verfolgung durch das nunmehr wieder an der Macht befindl „Militär des Kabbah“ ausgesetzt. Da sich die bel Beh mit der weiteren Behauptung, er habe aufgrund einer ihm unterstellten gegner polit Gesinnung nicht mit einem fairen Verf zu rechnen, überhaupt nicht auseinander gesetzt hat, ist auch diese AlternativBegr mit einem wesentl VerfMangel behaftet. Aufhebung.

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