§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Gambia, Teilnehmer an Putschversuch 1994, Vorgangsweise der Behörden zu erheben)
VwGH 21.09.2000, 98/20/0533
Träfe es zu, dass der Bf tatsächl Mitglied der gambischen Armee gewesen, an einem missglückten Putschversuch im November 1994 teilgenommen, daraufhin nach Senegal geflohen und dort 4 Jahre im Busch gelebt habe, der Teilnahme an einem weiteren Putschversuch verdächtigt und aus diesem Grund in seinem Heimatland gesucht wurde, so wäre eine asylrelevante Verfolgung aus polit Gründen anzunehmen, zumal der Bf vorgebracht hat, dass er als ein den Behörden bekannter Putschist nicht nur mit seiner Verhaftung, sondern entweder mit einem willkürl und nicht dem internationalen Standard entsprechenden Gerichtsverfahren oder sogar mit Hinrichtung außerhalb eines gesetzmäßigen Verf rechnen müsste. Die bel Beh, die von der mangelnden Glaubwürdigkeit des gesamten Vorbringens des Bf ausging, hat keine Feststellungen über die Vorgangsweise der Beh und Gerichte von Gambia mit Verf betreffend die Putschisten des November 1994, insb vor dem Hintergrund der vom Bf zit Berichte und vorgelegten Unterlagen, getroffen, weshalb ein Zutreffen auch dieser Behauptungen des Bf nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.