Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv (Flüchtlingsbegriff; grundlegende Änderung der politischen Verhältnisse, ausreichender Beobachtungszeitraum erforderlich)
Art 1 Abschn C Z 5 FlKonv (Wegfall der Flüchtlingseigenschaft, geänderte Umstände im Heimatstaat, Unterschutzstellung unter Heimatstaat kann nicht mehr abgelehnt werden; bloß vorübergehende Änderung der Umstände nicht ausreichend, wesentliche Veränderung erforderlich)