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VwGH 8. 11. 2000, 97/21/0462 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2002/438ZfV 2002, 211

§ 64 FrG 1992 (Lichtbildausweis für Fremde; Verlängerungsantrag; Treu und Glauben; unrichtige Beurteilung in der Vergangenheit)

VwGH 08.11.2000, 97/21/0462

Der Ansicht des Bf, bereits aus der Ausstellung eines Lichtbildausweises für Fremde sei eine Aufenthaltsberechtigung abzuleiten, die in der Folge wieder dessen Verlängerung zugrunde gelegt werden müssen, kann nicht beigetreten werden, denn durch diesen Ausweis wird - woran der klare Wortlaut des G keinen Zweifel lässt - nicht ein Aufenthaltsrecht geschaffen, sondern wird ein solches bei dessen Ausstellung vorausgesetzt und bloß bescheinigt. Wenn versucht wird, aus der vormaligen unrichtigen Anwendung des G durch die bel Beh ein Recht abzuleiten, so wird in der Beschw inhaltl der Grundsatz von Treu und Glauben angesprochen. Dieser besteht allerdings nicht darin, ganz allg ein Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Vielmehr ist die Beh nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer geswidrigen VerwÜbung, einer gesetzl nicht gedeckten Rechtsauffassung oder einer unrichtigen Tatsachenwürdigung abzugehen, sobald sie ihr Fehlverhalten erkennt (vgl etwa das Erk 27.05.1999, 97/15/0142). Da die Durchsetzung der Rechtsordnung Vorrang hat, kommt dem Grundsatz von Treu und Glauben nur dann Bedeutung zu, wenn die betroffene Vorgangsweise der Beh nicht gegen zwingendes Recht verstößt (vgl das Erk v 10.11.1992, 90/05/0033).

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