§ 80 Abs 2 BDG (Naturalwohnung, Zuweisung und Entzug durch Bescheid)
§ 80 Abs 5 Z 1 BDG (ebenso, Entzug, ua bei Ausscheiden aus dem Dienststand)
§ 80 Abs 9 BDG (ebenso, Gestattung der tatsächlichen Benützung, ua für Beamte des Ruhestandes; auch bei unterbliebenem Entziehungsbescheid Verdrängung des Überlassungsbescheides durch den Gestattungsbescheid)