§ 31 Abs 8 Wr PVG (Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung, Übertragung von Aufgaben an ein Mitglied)
§ 35 Abs 5 Wr PVG (Dienstfreistellung)
§ 47 Abs 2 Wr PVG (gemeinderätliche Personalkommission, Wirkungsbereich, Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung; Feststellung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des Zentralausschusses bei Antragstellung zur Aufhebung der Dienstfreistellung, Beschränkung auf Exzessprüfung)