§ 39 StPO (Streichung aus Verteidigerliste; Verfahren; Erledigung durch Bescheid)
VwGH 02.10.2000, 97/19/1529
Aus den vorgelegten Akten des VerwVerf ergibt sich weder, dass mit dem Bf hinsichtl seiner Streichung(en) aus der Liste der Verteidiger ein Verf geführt noch dass über die erfolgten Streichungen bmäßige Absprüche ergangen sind.