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VwGH 19. 9. 2000, 98/05/0171 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2002/410ZfV 2002, 202

§ 22 Abs 1 Oö ROG 1974 (Wohngebiet; für Wohngebäude und bestimmte Gebäude, deren ordnungsgemäße Benützung keine Gefahren, erhebliche Belästigungen für die Bewohner mit sich bringt; Büros nur unter bestimmten Voraussetzungen; mit einem nach widmungsrechtlichen Vorschriften zulässigen Bauvorhaben üblicherweise verbundene Immissionen; vom Nachbarn hinzunehmen; Angabe des Verwendungszweckes des Bauwerks erforderlich)

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