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VwGH 21. 9. 2000, 97/06/0048 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2002/405ZfV 2002, 199

Art 15 Abs 5 B-VG (Vollziehung in Bausachen, bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen; mittelbare Bundesverwaltung; Gebäude der kaiserlichen Hofburg in Innsbruck, „Damenstift“; überwiegend Vermietung an private Nutzer, teilweise Nutzung durch das Bundesdenkmalamt)

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