§ 28 Abs 1 Z 2 lit d AuslBG (Strafbestimmungen, Nichtgewähren des Zutritts zu den Betriebsräumlichkeiten)
§ 28 Abs 1 Z 2 lit e AuslBG (ebenso, Beeinträchtigung der Betriebskontrolle, keine, bloßes Zu-Boden-Werfen von Geschirr und Herumschreien)
VwGH 18.10.2000, 98/09/0006