§ 13 RGV (Reisezulage, ua Tagesgebühr; Tätigkeit als Ausbildner, Abgeltung außerhalb der Pauschalvergütungen nach §§ 39 und § 39a )
§ 39 RGV (Sonderbestimmungen, Gendarmeriedienst, mit dem Exekutivdienst zusammenhängende Dienstverrichtungen im politischen Bezirk, Pauschalvergütung)