vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 10. 2000, 99/12/0266 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2002/97ZfV 2002, 74

§ 12a Abs 1 Z 1 Vollzugs- und WegegebührenG (Fahrnisexekution, Gerichtsvollzieher, Vollzugsgebühr; Anfallen nicht für jede Teilzahlung, nur für Endergebnis)

VwGH 18.10.2000, 99/12/0266

Insb in Anbetracht des Umstandes, dass die Gebühren nach den EB zur RV (195 BlgNR 19. GP) für das „Endergebnis“ (des AuffindungsVerf) zustehen sollten, ist das Wort „Teilzahlung“ in § 12a Abs 1 Z 1 Vollzugs- und WegegebührenG als Ergebnis des AuffindungsVerf zu verstehen. Es fällt nicht für jede Teilzahlung separat die volle Gebühr an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!