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VwGH 22. 11. 2000, 99/12/0113 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2002/90ZfV 2002, 73

§ 18 Grazer Dienst- und GehaltsO (Dienstbeschreibung)

§ 74 Abs 3 Grazer Dienst- und GehaltsO (Belohnung für ausgezeichnete Dienstleistungen, außerordentliche Vorrückungen; nur für dauerhafte herausragende Dienstleistungen, Subsidiarität, Mitwirkungspflicht, Personalvertreter, rückwirkende Zuerkennung)

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