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VwGH 18. 10. 2000, 98/12/0225 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2002/80ZfV 2002, 70

§ 74b Abs 1 Z 3 Grazer Dienst- und GehaltsO (Verwendungszulage, Leiterzulage; Geschäftsführer gemäß § 15 Abs 5 AWG )

VwGH 18.10.2000, 98/12/0225

Die Regelung des § 74b Abs 1 Grazer Dienst- und GehaltsO ist mit der des § 30a Abs 1 Z 3 GehG (idF vor dem BesoldungsreformG 1994, BGBl 550) im Wesentl inhaltsgleich und daher ist die einschlägige Rsp des VwGH zur Bundesrechtslage heranzuziehen.

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