§ 137 BDG (Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen; Zahl der unterstellen Bediensteten als zusätzliche Messgröße)
Anlage 1 Z 4.3. lit c BDG (Ernennungserfordernisse, Richtverwendungskatalog, Verwendungsgruppe A4, Funktionsgruppe 1, leitender Schulwart mit mindestens drei unterstellten Bediensteten; Unerheblichkeit des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten)