§ 56 Abs 2 BDG (Nebenbeschäftigung, Unerlaubtheit, ua bei Vermutung der Befangenheit; Exekutivbeamter als Taxifahrer, besondere Nahebeziehung zwischen Dienstpflichten und Nebenbeschäftigung, auch bei bloß kurzfristiger Nebenbeschäftigung)
§ 92 Abs 1 Z 1 BDG (Disziplinarstrafen, Verweis)