§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten, Vertrauen der Allgemeinheit, sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben; Beurteilung aus objektiver Sicht, sexuelle Belästigung bei Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen für den Gendarmeriedienst)
§ 46 Abs 1 BDG (Amtsverschwiegenheit, aus amtlicher Tätigkeit bekannt gewordene Tatsachen, Geheimhaltungsinteresse, ua der Parteien; Äußerungen in der Kantine über Körperformen von Bewerberinnen)