§ 43 Abs 1 BDG (allgemeine Dienstpflichten, treue, gewissenhafte, unparteiische Aufgabenbesorgung)
§ 43 Abs 2 BDG (ebenso, Vertrauen der Allgemeinheit, sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben; Anschein der Bestechlichkeit)
§ 43 Abs 3 BDG (ebenso, Unterstützung und Information der Parteien, Grenzen durch Dienstesinteressen und Unparteilichkeit)