§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten, Vertrauen der Allgemeinheit, sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben; außerdienstliches Verhalten, Funktionsbezug, keiner, Beamter des Rechnungshofes, sachliche Kritik an der eigenen Behörde und dessen Präsidenten)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Gesetzesvorbehalt; Verletzung durch Bescheid)