§ 1 Abs 1 RGV (Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, ua durch Dienstverrichtung im Dienstort; keine Mehrfachabgeltung)
§ 2 Abs 2 RGV (Dienstverrichtung im Dienstort, Legaldefinition; Anwendbarkeit auch auf Dienstverrichtung im Ort der Dienstzuteilung)
§ 20 Abs 1 Z 2 RGV (ebenso, Gebührlichkeit der Tagesgebühr; Ausschluss durch gleichartige Ansprüche nach § 22)