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VwGH 24. 10. 2000, 2000/11/0147 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2002/48ZfV 2002, 54

§ 10 Abs 2 Z 2 AKG (Kammerzugehörigkeit, keine; leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht; Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes)

VwGH 24.10.2000, 2000/11/0147

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