§ 10 Abs 2 Z 2 AKG (Kammerzugehörigkeit, keine; leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht; Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes)
VwGH 24.10.2000, 2000/11/0147
§ 10 Abs 2 Z 2 AKG (Kammerzugehörigkeit, keine; leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht; Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes)
VwGH 24.10.2000, 2000/11/0147