§ 22 Abs 1 Vlbg RPG (Bescheide im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde; kein Widerspruch zum Flächenwidmungsplan)
§ 22 Abs 2 Vlbg RPG (Ausnahme vom Flächenwidmungsplan, Bewilligung; Gemeindevorstand auf Antrag des Grundeigentümers, Voraussetzungen; kann-Bestimmung, kein Ermessen; abschließende Regelungen der Voraussetzungen durch Gesetzgeber, kein Ermessen des Gemeindevorstandes bei Vorliegen der Voraussetzungen)