§ 43 Abs 1 BDG 1979 (allgemeine Dienstpflichten, zuverlässige Dienstverrichtung; Sachbearbeiter im Strafvollzug, Fehler bei Berechnung der Strafzeit eines Strafgefangenen)
§ 95 Abs 2 BDG 1979 (Bindung, keine an strafgerichtlichen Freispruch mangels Fahrlässigkeit)