§ 6 Abs 1 Z 3 Nö BauO 1996 (Bauverfahren, Parteistellung der Anrainer; Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr als 14 m, kein Grüngürtel oder Verkehrsfläche dazwischen; Flächenwidmung nicht maßgeblich)
§ 6 Abs 2 Nö BauO 1996 (ebenso; taxative Aufzählung der subjektiven Rechte; Parteistellung nur bei Geltendmachung subjektiver Rechte spätestens in der Bauverhandlung)